Samstag 29. Oktober 10:00 Kreisparteitag KV Esslingen

Wann:
29. Oktober 2022 um 10:00 – 12:00
2022-10-29T10:00:00+02:00
2022-10-29T12:00:00+02:00

Samstag 29. Oktober 10:00 Kreisparteitag KV Esslingen

Einladung zum Kreisparteitag
Liebe Genossinnen und Genossen,
hiermit laden wir Euch ganz herzlich zum nächsten Kreisparteitag ein
am Samstag, den 29. Oktober 2022 um 10:00 Uhr
in das Bürgerzentrum Bernhausen
(Bernhäuser Hauptstraße 2, 70794 Filderstadt)

Anträge müssen bis spätestens 25. Oktober 2022 schriftlich bei den Kreisvorsitzenden
(Doppelspitze@spd-es.de) oder im Regionalzentrum (kv.esslingen@spd.de) eingehen.

Wir schlagen folgende Tagesordnung vor:
1. Eröffnung
a) Begrüßung (Kreisvorsitzende)
b) Grußwort (Christoph Traub, Oberbürgermeister Filderstadt)
c) Grußwort (Ortsverein Filderstadt)
2. Konstituierung (Präsidium, Mandatsprüfung, Wahl- und Zählkommission)

3. Podiumsdiskussion
„Jung, männlich, geflüchtet sucht Chancen“ – Zur Problematik geflüchteter junger
Männer und deren Teilhabe in Deutschland
Thomas Berger, Polizeipräsident Stuttgart
Christof Bolay, OB Ostfildern
Barbara Bartussek, Leiterin Jugendbüro Esslingen
Argyri Paraschaki-Schauer, Geschäftsführerin Landesverband der kommunalen
Migrantenvertretungen Baden-Württemberg
Moderation Barbara Fröhlich

4. Hilfe für Gambia – wie die International Police Association Deutschland e.V. in Herkunftsländern Hilfe leistet, Philipp Völlm berichtet.
5. Antrag zur Satzungsänderung
6. Anträge
7. Sonstiges

Die Delegierten denken bitte daran, ihr Parteibuch mitzubringen.

Mit herzlichen Grüßen,
Barbara Fröhlich und Simon Bürkle
Vorsitzende des SPD-Kreisverbandes Esslingen

Anlage: Antrag „Satzungsänderung“

Der Kreisvorstand beantragt, die Satzung wie folgt zu ändern:
§ 12 (1) Anträge, über die die KDK Beschluss fassen soll, müssen spätestens drei Tage vor
der KDK schriftlich beim/bei der Kreisvorsitzenden oder der zuständigen
Geschäftsstelle (Regionalzentrum) vorliegen.

Geändert:
§ 12 (1) Anträge, über die die KDK Beschluss fassen soll, müssen spätestens 2 Wochen vor
der KDK schriftlich beim/bei der Kreisvorsitzenden oder der zuständigen
Geschäftsstelle (Regionalzentrum) vorliegen.